Fragen und Antworten
Unterstützung im Wochenbett, macht das nicht die Hebamme?
Sobald Sie nach der Geburt zu Hause sind, ist die Hebamme diejenige, die den Wochenbettverlauf überwacht und die Endverantwortung hat. Sie kommt während der Wochenzeit regelmäßig vorbei um zu sehen, ob es der Wöchnerin und dem Baby gut geht. Sie ist Ansprechpartnerin, wenn im Wochenbett nicht alles nach Wunsch verläuft und leitet geeignete Maßnahmen ein bei Abweichungen vom normalen Verlauf.
Die Hebamme leistet keine Haushaltshilfe und ist nicht für die Betreuung der übrigen Kinder im Haushalt zuständig.
Die Mütterpflegerin arbeitet eng mit der Hebamme zusammen. Sie umsorgt die Familie, wenn die Hebamme nicht da ist und unterstützt bei der Umsetzung der Anordnungen der Hebamme (z.B. Schonung, Ruhezeiten) und den Vorstellungen der Familie. Sie hilft so, ein entspanntes und gesundes Wochenbett zu fördern und kann ein Tagebuch über das Wochenbett führen, um Ihnen dieses Dokument am Ende des Wochenbetts zur Verfügung zu stellen als Erinnerung an die erste Zeit mit dem Baby.
Wird der Einsatz einer Mütterpflegerin von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten werden ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Höhe und Umfang hängen von der Qualifikation der Mütterpflegerin und der Situation der betreuten Familie ab. Ein Teil der Kosten kann von der betreuten Familie übernommen werden. Sprechen Sie mit Ihrer Mütterpflegerin über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme.
In der Schwangerschaft
Hier finden Sie mehr Informationen über die Erstattung während der Schwangerschaft.
Während der Geburt
Die Kosten für Unterstützung während der Geburt werden im Allgemeinen von den Eltern getragen. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Einige Mütterpflegerinnen bieten eine Bezahlungsregelung an.
Nach der Geburt
Unter diesem Link finden Sie mehr Informationen über die Erstattung nach der Geburt.
Macht eine Mütterpflegerin das Gleiche wie eine Familienhebamme?
Familienhebammen leisten Hilfe an Familien, die aus unterschiedlichsten Gründen stark belastet sind ab der 9. Woche nach der Geburt im ersten Lebensjahres des Kindes.
Eine Mütterpflegerin ist keine Familienhebamme. Die Mütterpflegerin unterstützt die Familie in der ersten anstrengenden Zeit nach der Geburt bei den täglich anfallenden Aufgaben, sodass Mutter und Familie sich erholen können.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Familien aus sozialen und gesundheitliche Gründen Probleme haben und dadurch andere und länger dauernde Hilfe brauchen. In diesen Fällen kann eine Familienhebamme die richtige Ansprechpartnerin sein.
Braucht man zusätzlich eine Ausbildung als Doula, um Frauen bei einer Geburt zu unterstützen?
Die Anwesenheit einer vertrauten, ruhigen Person als Unterstützung bei der Geburt hat sich in verschiedenen Studien als hilfreich erwiesen. Für viele Frauen ist diese Person die Hebamme, der Partner oder ein Familienmitglied.
In den Vereinigten Staaten gibt es neben der Anwesenheit einer sachkundigen Hebamme die Doula als zusätzliche Unterstützung für die Gebärenden. In den letzten Jahren ist dieses Konzept auch in Deutschland bekannter geworden. Es gibt keine einheitliche Ausbildung zur Doula. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein ruhiges Auftreten, der Wunsch, andere Frauen bei der Geburt zu unterstützen, ein gutes Einfühlungsvermögen und ggf. Erfahrungen bei Geburtshilfen. Eigene Geburt/en sind keine explizite Voraussetzung.
Eine Mütterpflegerin lernt während unserer Ausbildung, wie Frauen die Geburt gut bewältigen können. Sie kennt Haltungs- und Massagetechniken, die bei Wehen hilfreich sind und kann auf Wunsch als unterstützende Begleitung beim Geburtsprozess anwesend sein.
Weil die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen Teil der Ausbildung zur Mütterpflegerin sind, darf sich eine von uns zertifizierte Mütterpflegerin als Doula betätigen und erhält bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen auch die Zertifizierung als Doula.
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